
Bundestag beschließt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Mit dem Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes hat sich die Bundesregierung stark an den Vorschlägen der eingesetzten Kommission orientiert. Mit hoher Gewschwindigkeit wurde das Gesetzgebungsverfahren auch mit Billigung des Bundesverfassungsgerichts (das Einwänden nicht stattgegeben hatte) zum Abschluss gebracht, um nicht in weiteren Diskussionen zu Einzelpunkten das Gesamtpaket zu sehr verwässern zu lassen. Im Wesentlichen soll die angespannte Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung kurzfristig entschärft werden. Der Blick auf die Auswirkungen auf Innovation und Investitionen sei hintangestellt worden, beklagen die Branchenverbände.
Das Gesetz sieht Einsparungen in mehreren Leistungsbereichen vor und greift auch in die Arzneimittelversorgung ein. Während die Krankenkassen den Schritt als notwendig bezeichnen, warnt die pharmazeutische Industrie vor negativen Folgen für Innovationen und Investitionen. Auch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte in seiner Stellungnahme Änderungsbedarf bei einzelnen Regelungen angemeldet.
Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören ein erhöhter Herstellerabschlag für Arzneimittel, verschärfte Preis- und Mengenregelungen sowie die Möglichkeit, Rabattverträge auch für patentgeschützte Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung abzuschließen. Ziel ist es, den Anstieg der GKV-Ausgaben zu begrenzen und Beitragserhöhungen abzufedern.
Verband sieht Innovationsstandort Deutschland in Gefahr
Der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) sieht darin einen erheblichen Eingriff in den Innovationsstandort Deutschland. Nach Ansicht von vfa-Präsident Han Steutel verschlechtern die neuen Regelungen die Investitionsbedingungen für Forschung und Produktion. Besonders kritisch bewertet der Verband die geplanten Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel. Sie könnten dazu führen, dass wirtschaftliche Kriterien stärker in die Therapieentscheidung eingreifen und Unternehmen neue Arzneimittel später oder gar nicht mehr in Deutschland einführen.
Die Techniker Krankenkasse bewertet das Gesetz dagegen als notwendigen Schritt angesichts der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. TK-Vorstand Jens Baas verweist auf eine Finanzierungslücke von mehr als 18 Mrd. Euro im kommenden Jahr und fordert, bei der Umsetzung des Sparpakets keine weiteren Ausnahmen einzurichten. Zugleich kritisiert die Kasse, dass der Bund versicherungsfremde Leistungen weiterhin nicht vollständig aus Steuermitteln finanziere und strukturelle Reformen des Gesundheitssystems ausblieben.
Der Gemeinsame Bundesausschuss unterstützt grundsätzlich das Ziel, die Beitragssätze zu stabilisieren, weist in seiner Stellungnahme jedoch auf die praktische Umsetzung einzelner Regelungen hin. Insbesondere bei den neuen Rabattverträgen und der Zuordnung therapeutisch vergleichbarer Arzneimittel sieht der G-BA Klärungsbedarf, um Rechtssicherheit zu schaffen und Überschneidungen mit den bestehenden Verfahren der frühen Nutzenbewertung und den Aufgaben des G-BA zu vermeiden. Zudem hatte das Gremium im Juni an mehreren Stellen präzisere gesetzliche Formulierungen und klar abgegrenzte Zuständigkeiten angemahnt.
Zielkonflikt zwischen Sparmaßnahmen und Innovationsanreizen bleibt
Das Gesetz verdeutlicht den Zielkonflikt zwischen kurzfristiger Ausgabenbegrenzung und langfristigen Anreizen für Innovationen. Während die Krankenkassen vor allem die finanzielle Stabilisierung der GKV in den Vordergrund stellen, warnt die pharmazeutische Industrie vor Auswirkungen auf Forschung, Investitionen und den Zugang zu neuen Arzneimitteln. Ob die von Bundesregierung und Koalition angekündigten Maßnahmen zur Stärkung des Forschungs- und Produktionsstandorts diese Bedenken ausgleichen können, dürfte sich erst in den kommenden Jahren zeigen.

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